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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Doppisches Haushaltsrecht

Einsteigen und Arbeiten mit dem doppischen Haushaltsrecht

Letzte Aktualisierung: 15.02.2024

Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt. Die grundlegenden Vorschriften finden Sie in der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung (§§ 75, 76 und 95 bis 95 p).

Gemeindeordnung

Kommunales Haushaltsrecht aktuell

Zum 1. Januar 2024 wurden im kommunalen Haushaltsrecht Schleswig-Holstein Vorschriften eingeführt bezüglich der Ausgestaltung einer Ausgleichsrücklage sowie zu einem fiktiven Haushaltsausgleich. Das Innenministerium stellt den Kommunen ein Berechnungstool zur Verfügung, um die Mindesthöhe beziehungsweise die maximale Höhe der allgemeinen Rücklage und somit auch der Ausgleichsrücklage zu bestimmen.

Weitere Informationen und zum Berechnungstool

Für die regelmäßige Anwendung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, des Landesrechnungshofs und des Innenministeriums haben die Kommunen bei der Umstellung auf die Doppik unterstützt. Für die regelmäßige Anwendung des doppischen Haushaltsrecht wurden in dem gemeinsamen Projekt NKR-SH (Neues Kommunales Rechnungswesen Schleswig-Holstein) zahlreiche Fragen beantwortet und Muster erstellt, die zum Beispiel für die Bilanz, Ergebnisrechnung oder Finanzrechnung genutzt werden können. Bei weiteren Fragen, auch ggf. zur Aktualität, wenden Sie Sich bitte an Ihre zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.

Gesamtabschluss

Der Gesamtabschluss gibt einen vollständigen Überblick über die Haushaltslage der Kommune unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Unternehmen.

Weitere Informationen

Anregungen oder Fragen rund um diese Informationen nehmen wir gerne entgegen.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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In Schleswig-Holstein gibt es elf Kreise und vier kreisfreie Städte sowie die kleinste Stadt, die nördlichste Gemeinde und den kleinsten Wahlbezirk Deutschlands.

Haushalt (Landeshaushalt)

Der Landeshaushalt wird vom Landtag in Form eines Gesetzes beschlossen. Er gilt in Schleswig-Holstein für ein Jahr.

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